Working in Germany
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Description
Um in Deutschland arbeiten zu können, hängen die Voraussetzungen stark von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. EU-Bürger und Bürger der EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie der Schweiz haben grundsätzlich uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Bürger aus Drittstaaten ist in der Regel ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die oft mit einem konkreten Stellenangebot und einer Anerkennung der Qualifikation verbunden sind. https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/als-eu-buerger#:~:text=Der%20Zugang%20zu%20Besch%C3%A4ftigung%20und,gilt%20f%C3%BCr%20Sie%20das%20Gleiche. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/einwanderung.php#:~:text=Wenn%20Sie%20die%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit%20von,Aufenthaltserlaubnis%20f%C3%BCr%20einen%20l%C3%A4ngerfristigen%20Aufenthalt. https://www.migrationsberatung.org/de/20jahrembe https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/07-arbeitsvisum-606484#:~:text=Das%20Visum%20muss%20grunds%C3%A4tzlich%20vor,Deutschland%20seinen%20Wohnsitz%20nehmen%20wird. Zusammenfassend: • EU/EWR/Schweizer Bürger: Freizügigkeit, keine Arbeitserlaubnis erforderlich. https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/als-eu-buerger#:~:text=Der%20Zugang%20zu%20Besch%C3%A4ftigung%20und,gilt%20f%C3%BCr%20Sie%20das%20Gleiche. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/einwanderung.php#:~:text=Wenn%20Sie%20die%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit%20von,Aufenthaltserlaubnis%20f%C3%BCr%20einen%20l%C3%A4ngerfristigen%20Aufenthalt. Bürger aus Drittstaaten: • Aufenthaltstitel: Erforderlich, oft mit Arbeitserlaubnis verbunden. https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland https://www.migrationsberatung.org/de/wissen/arbeit-und-beruf/rechtliche-voraussetzungen#:~:text=Rechtliche%20Voraussetzungen.%20Ob%20Sie%20in%20Deutschland%20arbeiten,erforderlich%2C%20um%20eine%20Arbeit%20aufnehmen%20zu%20k%C3%B6nnen. https://www.arbeitsrechte.de/arbeiten-in-deutschland/#:~:text=M%C3%B6chten%20Sie%20in%20Deutschland%20arbeiten,der%20EU%20sowie%20dem%20EWR. • Arbeitserlaubnis: Oft abhängig von einem konkreten Arbeitsplatzangebot, Qualifikationsnachweis und Anerkennung der Qualifikation. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/07-arbeitsvisum-606484#:~:text=Das%20Visum%20muss%20grunds%C3%A4tzlich%20vor,Deutschland%20seinen%20Wohnsitz%20nehmen%20wird. • Visum: Meist vor der Einreise zu beantragen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/07-arbeitsvisum-606484#:~:text=Das%20Visum%20muss%20grunds%C3%A4tzlich%20vor,Deutschland%20seinen%20Wohnsitz%20nehmen%20wird. Bürger aus Drittstaaten: • Arbeitserlaubnis: Die Arbeitserlaubnis ist in Deutschland im Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung geregelt. • Aufenthaltstitel: Der Aufenthaltstitel wird von der Ausländerbehörde erteilt und kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. eine Blaue Karte EU für Akademiker oder eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte. https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/visum-arbeitsaufnahme#:~:text=Thema:%20Visum-,Blaue%20Karte%20EU,Arbeitsvertrag%20mit%20einem%20bestimmten%20Mindestbruttogehalt. https://www.ihk.de/nordschwarzwald/welcome-center/fachkraefteeinwanderungsgesetz/wer-darf-in-deutschland-arbeiten--4750960 https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/beschaeftigung-auslaendischer-arbeitnehmer/beschaeftigung-von-nicht-eu-buergern/#:~:text=Blaue%20Karte%20EU%20f%C3%BCr%20Personen%20mit%20Hochschulabschluss,-Personen%20mit%20Hochschulabschluss&text=Sie%20gilt%20als%20Aufenthaltstitel.,ist%20an%20diverse%20Voraussetzungen%20gekoppelt. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/07-arbeitsvisum-606484#:~:text=Das%20Visum%20muss%20grunds%C3%A4tzlich%20vor,Deutschland%20seinen%20Wohnsitz%20nehmen%20wird. • Visum: Für die Einreise nach Deutschland ist oft ein Visum erforderlich, das vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragt werden muss. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/07-arbeitsvisum-606484#:~:text=Das%20Visum%20muss%20grunds%C3%A4tzlich%20vor,Deutschland%20seinen%20Wohnsitz%20nehmen%20wird. https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland • Anforderungen: Oftmals wird ein konkretes Stellenangebot mit einem Arbeitsvertrag, eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation und ggf. ein Nachweis über Deutschkenntnisse gefordert. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/07-arbeitsvisum-606484#:~:text=Das%20Visum%20muss%20grunds%C3%A4tzlich%20vor,Deutschland%20seinen%20Wohnsitz%20nehmen%20wird. • Mangelberufe: Für bestimmte Mangelberufe, wie z.B. Ärzte und Ingenieure, gibt es erleichterte Regelungen. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/aufenthaltsrecht-liste.html#:~:text=Es%20muss%20ein%20verbindliches%20Arbeitsplatzangebot,f%C3%BCr%20%C3%84rzte%20und%20Ingenieure. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/01-arbeitsmoeglichkeiten/606314#:~:text=der%20%E2%80%9EBlauen%20Karte%20EU%20%E2%80%9C%20auch,Arbeit%20der%20Besch%C3%A4ftigung%20allerdings%20zustimmen. • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist ein wichtiger Schritt, um in Deutschland arbeiten zu können. Die Anerkennung kann bei den zuständigen Behörden beantragt werden, wobei die genauen Anforderungen je nach Berufsfeld variieren können. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/07-arbeitsvisum-606484#:~:text=Das%20Visum%20muss%20grunds%C3%A4tzlich%20vor,Deutschland%20seinen%20Wohnsitz%20nehmen%20wird. https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/fragen-und-antworten/faq-anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-1819838#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20und%20die%20Art%20der%20Kosten%C3%BCbernahme,H%C3%B6he%20%C3%BCbernommen%20werden%20k%C3%B6nnen%20und%20welche%20nicht. https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/visum-anerkennungspartnerschaft#:~:text=Nun%20k%C3%B6nnen%20Sie%20f%C3%BCr%20den%20weiteren%20Aufenthalt,f%C3%BCr%20Sie%20zust%C3%A4ndigen%20Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde%20in%20Deutschland%20beantragen. https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_4964_1.PDF?1647532392 • Blaue Karte EU: Die Blaue Karte EU ist ein spezieller Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten. https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/visum-arbeitsaufnahme#:~:text=Thema:%20Visum-,Blaue%20Karte%20EU,Arbeitsvertrag%20mit%20einem%20bestimmten%20Mindestbruttogehalt. https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/beschaeftigung-auslaendischer-arbeitnehmer/beschaeftigung-von-nicht-eu-buergern/#:~:text=Blaue%20Karte%20EU%20f%C3%BCr%20Personen%20mit%20Hochschulabschluss,-Personen%20mit%20Hochschulabschluss&text=Sie%20gilt%20als%20Aufenthaltstitel.,ist%20an%20diverse%20Voraussetzungen%20gekoppelt. • Ausnahmen: Es gibt auch Ausnahmen, z.B. für Praktikanten, Au-Pairs oder Freiwillige. https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Arbeit/arbeit-node.html#:~:text=In%20Deutschland%20haben%20Sie%20viele,in%20Deutschland%20arbeiten%20zu%20k%C3%B6nnen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Voraussetzungen für die eigene Situation zu informieren, um den Prozess der Arbeitsaufnahme in Deutschland erfolgreich zu gestalten. Informationen und Beratung bieten die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die deutschen Auslandsvertretungen und Welcome Center. https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Arbeit/arbeit-node.html